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Seit dem 01.03.2018 gilt die EU Verordnung 2016/1179. In der Fachliteratur wird sie auch als 9. Änderungsverordnung bezeichnet. In dieser Verordnung wurde sowohl die überarbeitete Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft verknüpft.
Langjährig wirksame Produkte fallen aus dem Handel. Bisher für den Endverbraucher unter bestimmten Umständen erlaubte Rodentizide mit dem Wirkstoff Warfarin fallen auf Grund der höheren Wirkstoffkonzentration mit Blick auf die Reproduktionstoxizität unter den neu formulierten Grenzwert von 0,003%. Auf Grund dieser neuen Rechtssituation sehen wir im Augenblick von einem Angebot an Rodentiziden ab.


